AGB

AGB Eclipse Energy Solutions UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltung

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Eclipse Energy Solutions UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Eclipse Energy Solutions“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Eclipse Energy Solutions mit ihren Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Eclipse Energy Solutions ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
  3. Eclipse Energy Solutions bietet ein maßgeschneidertes Paket hinsichtlich Photovoltaik und E-Mobilität, das insbesondere PV-Anlagen, Stromspeicher und Wallboxen umfasst.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von Eclipse Energy Solutions sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge kann Eclipse Energy Solutions innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
  2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB.
  3. Ergänzungen und Abänderungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail.
  4. Angaben von Eclipse Energy Solutions zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sind nur annähernd maßgeblich. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale.
  5. Eclipse Energy Solutions behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen vor.
  6. Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Installation der Photovoltaikanlage entgegenstehen und dass alle behördlichen Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
  2. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Eclipse Energy Solutions zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise.
  3. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Maßgebend ist das Datum der Zahlung bei Eclipse Energy Solutions.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Eclipse Energy Solutions ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt ist.
  2. Eclipse Energy Solutions kann vom Kunden eine Verlängerung von Fristen verlangen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  3. Eclipse Energy Solutions haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wurden.
  4. Eclipse Energy Solutions ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden im Rahmen des Vertragszwecks verwendbar sind.
  5. Gerät Eclipse Energy Solutions mit einer Lieferung in Verzug, ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Eclipse Energy Solutions, sofern nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Eclipse Energy Solutions.
  3. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
  4. Bei Lagerung durch Eclipse Energy Solutions betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche.
  5. Die Sendung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen versicherbare Risiken versichert.
  6. Die Abnahme erfolgt nach Anschluss und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage förmlich. Das Ergebnis der Abnahme ist in einem Protokoll schriftlich niederzulegen.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

  1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Regelungen. Bezüglich etwaiger Garantieansprüche hat der Käufer sich direkt an den Hersteller zu wenden.
  2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen.
  3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Eclipse Energy Solutions zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
  4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Eclipse Energy Solutions, kann der Kunde Schadensersatz verlangen.
  5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Eclipse Energy Solutions den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung von Eclipse Energy Solutions auf Schadensersatz ist nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
  2. Eclipse Energy Solutions haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  3. Soweit Eclipse Energy Solutions dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Eclipse Energy Solutions auf 100 % des Pauschalfestpreises begrenzt.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Eclipse Energy Solutions.
  6. Technische Auskünfte oder Beratungen erfolgen unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  7. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von Eclipse Energy Solutions wegen vorsätzlichen Verhaltens, garantierter Beschaffenheitsmerkmale, oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von Eclipse Energy Solutions gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Eclipse Energy Solutions.
  2. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Eclipse Energy Solutions.
  3. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig.
  4. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so erfolgt dies im Namen und für Rechnung von Eclipse Energy Solutions.
  5. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde die entstehende Forderung gegen den Erwerber sicherungshalber an Eclipse Energy Solutions ab.
  6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Eclipse Energy Solutions hinweisen und Eclipse Energy Solutions hierüber informieren.
  7. Tritt Eclipse Energy Solutions bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurück, ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 9 Kündigung

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Eclipse Energy Solutions nach Setzen einer angemessenen Frist zur Kündigung berechtigt. Eclipse Energy Solutions kann in diesem Fall Schadensersatz in Höhe von 15 % des Gesamtpreises verlangen. Erfolgt eine Kündigung durch den Kunden, ohne dass diese von Eclipse Energy Solutions zu vertreten ist, kann Eclipse Energy Solutions für die bereits erbrachten Leistungen die volle Vergütung verlangen.

§ 10 Widerrufsrecht

  1. Steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab Vertragsschluss.
  2. Widerrufsbelehrung:
    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie Eclipse Energy Solutions GmbH (Memellandstr. 2, 24537 Neumünster, info@ees-pv.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.
  3. Folgen des Widerrufs:
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Für erbrachte Werkleistungen und Aufwendungen kann Wertersatz verlangt werden.

§ 11 Datenschutz

Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Neumünster oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen Eclipse Energy Solutions ist Neumünster ausschließlicher Gerichtsstand.
  2. Die Beziehungen zwischen Eclipse Energy Solutions und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten.
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